ARGEN sparen 2009 richtig Geld
Geschrieben am: 16. Januar 2009 in Arge & Hartz IV
Schlagworte dieses Artikels: 2009, Anpruch, Arbeitslosigkeit, ARGE & Hartz IV, Neu, Wohngeld
Die Argen in Deutschland werden 2009 richtig Geld sparen können. Weniger Ausgaben für Hartz-IV-Bezieher. Mal eine gute Nachricht? Nicht ganz.
Arbeitsämter sparen und der Staat zahlt drauf
Es wäre ja auch zu schön gewesen, wenn man jetzt als Begründung schreiben hätte können, dass die Zahl der Hartz-IV-Bezieher zurückgehen wird. Gut wird sie auch. Aber nur mit einem Trick.
Zahlreiche Arbeitslose und Empfänger von Hartz-IV bekommen in diesen Tagen Post von den zuständgen Argen. Uns wurde freundlicherweise eines zur Verfügung gestellt.
Inhalt der Schreiben:
Prüfung des Vorranges eines Wohngeldanspruches nach §12 a SGB II.
Dies betrifft derzeitig überwiegend Familien im Hartz-IV-Bezug mit Kindern, denn nach dem neuen Wohngeldgesetz können die Kinder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beziehen, wenn ihr gesetzlicher Bedarf zum Lebensunterhalt aus den Einkommen von Kindergeld und weiteren Arten (z.B.: Unterhalt, Ausbildungvergütung, etc.) durch das Wohngeld abgesichert ist. Dies führt bei positiver Wohngeldberechnung dann zum Wegfall des Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II für das Kind. Das Einkommen aus Kindergeld, welches unter Berücksichtigung der weiteren Einkommensarten und des Wohngeldes nicht zur Deckung des gesetzichen Lebensunterhaltes der Kinder benötigt wird (diesen übersteigt) wird als Einommen bei den Eltern berücksichtigt.
Gemäß des vorliegenden Schreibens wurde die Empfängerin nunmehr aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens bei der zuständgen Wohngeldstelle vorzusprechen und einen möglichen Wohngeldanspruch für das Kind prüfen zu lassen.
Die Weitergewährung der Hartz-IV Leistungen wird, so das Schreiben, bis zum Zeitpunt zu dem die Wohngeldstelle Zahlungen aufnimmt, weitergewährt Es werden keine Lücken in der Leistungsgewährung entstehen. ”
Das nicht, aber Nachteile, sollte das Kind anspruchsberechtigt für Wohngeld sein und zudem noch Unterhalt vom Vater beziehen. Dann könnten Wohngeldanspruch und Unterhalt über dem Regelsatz liegen und auf die Mutter angerechnet werden. Da geht der Leistungsbezieherin richtg Geld verloren, da das Kind unter Umständen zu viel hat. Man fängt also schon jetzt an, Eltern auf Kosten der Kinder leben zu lassen, na wenn das nicht zukunftsorientiert ist….
Der Haken an der Sache, abgesehen vom Fall, der im vorigen Absatz geschilder wurde. Die Arge spart und der Staat zahlt mit dem Wohngeld wieder drauf und letztlich damit wir Steuerzahler. Eine Umschichtung von einen Eimer in den anderen.Durch die Änderung im Wohngeldgesetz können jetzt auch Kinder anspruchsfähig sein. Da fällt mir nur noch ein “kinderfreundliche Bildungsrepublik” oder wie Frau Merkel am Dienstag sagte: “Für manchen sind 26,-€ eine Welt.”
[Danke Martina für Dein Fax.]
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