Bewerbungs-ABC – N wie Nebenabreden
Geschrieben am: 21. April 2009 in Bewerbungs-ABC
Schlagworte dieses Artikels: Absprachen, Arbeitsvertrag, Aus der Praxis, Bewerbungs-ABC, Nebenabreden, Vereinbarungen
Kennen Sie das? Sie sitzen im Vorstellungsgespräch (vielleicht auch schon dem zweiten) und vereinbaren Modalitäten. Sie besprechen die Arbeitszeiten, Gehaltsvorstellungen und Urlaubsansprüche. Dann geht es zu weiteren Punkten, die vom zukünftigen Chef wohlwollend und mit großen Worten bejat werden.
Firmenwagennutzung, PC-Nutzung am Arbeitsplatz, Zeitausgleich für Überstunden und vieles mehr. Nachdem Sie im Unternehmen begonnen haben, stellen Sie fest, dass vieles was einst beredet wurde, nicht eintritt. Was war nur alles mit den schönen Versprechungen? Wie Sie solche Vereinbarungen in den Nebenabreden im Arbeitsvertrag festhalten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Nebenabreden im Arbeitsvertrag – So fixieren Sie die Absprachen
In Nebenabreden liegt Ihre Chance, mehr zu erreichen. Zusatzvereinbarungen können Ihnen den neuen Job durchaus um einiges leichter machen, wenn Sie hier geschickt verhandeln.
Je nach Branche und Aufgabenbereich können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Vielzahl von Zusatzpunkten aufnehmen. Manchmal kann man sich mit einigen guten Punkten in den Nebenabreden auch mit etwas weniger Gehalt zufrieden geben. Es ist alles eine Frage der Einstellung und des Übereinkommens mit dem neuen Arbeitgeber.
Nebenabreden sind tarifrechtlich nicht notwendig und werden in der Regel gesondert aufgeführt und an den Arbeitsvertrag gekoppelt. Das können neben Prämien oder Boni aus der direkten Arbeit auch Umzugskosten, Fahrkostenbeihilfen, Abreden zur Dienstwagennutzung, Fortbildungskosten und Beteiligungen des Arbeitgebers bei Wohnungssuche oder Zusatzvereinbarungen für bestimmte Zeitenregelung sein.
Aber Achtung!
Nebenabreden und entsprechende Regelungen werden wie ein Vertrag mit Ihrer Unterschrift und der des Unternehmens bestätigt und erhalten so den rechtlichen Status eines Vertrages. Dies bedeutet auch, dass Verstöße und Zuwiderhandlungen unter Strafe gestellt werden könnten und meist auch werden. Nicht zuletzt ist der Job dabei in Gefahr. Eine Vertragsstrafenklausel muss aber ausdrücklich festgehalten werden und auch die Arten der Vergehen gegen diese Nebenabreden sind hier festzusetzen.
Wann kann ich Nebenabreden verhandeln?
Diese Frage ist sehr wichtig. Natürlich sollten Sie für die Stelle sehr gut geeignet sein und alle notwendigen Auswahlkriterien erfüllen. Eine leichte Überqualifizierung ist durchaus vorteilhaft. Sind sie etwas älter als die Person, die für den Job eigentlich gesucht wurde, können Sie hier mit der Bereitschaft zu geringerem Gehalt und Nebenabreden punkten. Ob der neue Chef für Nebenabreden bereit ist, erfahren Sie, wenn es im Vorstellungsgespräch dafür an der Zeit ist. Stellen Sie keinen Forderungskatalog auf. Das disqualifiziert Sie nur. Fragen Sie diskret und nachdem, was für Sie das Wichtigste ist.
Sinn machen Nebenabreden vor allem, wenn Sie mit dem Job auch die Stadt wechseln oder auf der Karriereleiter etwas herunter gehen um etwas ruhiger treten zu können. Viele Menschen sind im aktuellen Aufgabenbereich so ausgelastet, dass Familie oder der Rest des Soziallebens leiden. Viele merken es noch rechtzeitig. Manchmal lassen sich aber Arbeitsaufgaben oder Zeiten nicht reduzieren oder der aktuelle Chef kann oder will das herandrohende Problem des Arbeitnehmers nicht verstehen. Hier sind ein Jobwechsel nach “unten” in Kombination mit Nebenabreden nicht die schlechteste Idee.
Man macht dabei trotzdem noch, was man kann. Reduziert etwas den Umfang und ist dem neuen Unternehmen auf Grund der hohen Erfahrung ein guter und wertvoller Mitarbeiter. Erkennt das der neue Vorgesetzte, kann man mit Nebenabreden eine schöne Zeit im Job haben.
Probieren Sie es auch. Holen Sie mehr aus Ihrem Job heraus als nur das Gehalt und den Urlaubsanspruch.
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