Bewerbungs-ABC – R wie Rücksendung der Unterlagen
Geschrieben am: 29. Juli 2008 in Bewerbungs-ABC
Schlagworte dieses Artikels: Aus der Praxis, Bewerbungs-ABC, Bewerbungsmappe Rücksendung, Unterlagen
Das ewige Leid mit den Bewerbungsunterlagen. Rechtlich gesehen sind Ihre Bewerbungsunterlagen Ihr Eigentum. Sie haben diese dem potentiellen Arbeitgeber nur zur Ansicht bzw. Kenntnisnahme überlassen. Doch haben Sie ein Recht auf Ihre Unterlagen?
Sie haben dafür finanziellen Aufwand gehabt und können im Prinzip immer auf die Rücksendung bestehen. Viele Unternehmen gehen schon dazu über, dass auf Grund der starken Bewerberfrequenz, Unterlagen nicht zurückgesendet werden. Dies wird häuffig auch schon in der Stellenausschreibung vermerkt.
Haben Sie nach einer Wartezeit (siehe W wie Wartezeit) Ihre Unterlagen noch nicht zurück und auch keine Reaktion darauf erhalten, lohnt sich ein Nachfragen (siehe N wie Nachfassen).
Fragen Sie aber nicht: “Wann kommt meine Bewerbungsmappe zurück?!” sondern eher “Ich möchte mich nach dem Stand der Rekrutierung für die Stelle XY, auf die ich mich als Bewerber gemeldet habe, erkundigen!” Sie erhalten dann vom Telefonpartner eine Information, die Sie weiter hoffen lässt oder Ihnen meistens explizit mitteilt, dass die Unterlagen für die Rücksendung vorbereitet werden.
Beachten Sie aber bitte, dass Sie bei einer eventuellen langen Wartezeit aber auch Ihre Unterlagen in Vorbereitung der Vorstellungsgespräche schon auf dem Schreibtisch des Entscheiders liegen könnten. Auf gar keinen Fall sollten Sie bereits in Ihrem Anschreiben erwähnen, dass Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen. Sie kriegen diese garantiert zurück und das dann aber auch postwendend. Oftmals kommen Unterlagen geknickt, unvollstänig oder gar beschädigt zurück. Das kann unter Umständen an der Post liegen oder am Unternehmen. Bei Knicken in den Unterlagen nehmen Sie es nicht tragisch. Es kann davon zeugen, dass Ihre Unterlagen gelesen worden sind. Also wenigstens nicht ungesehen zurückkommen. Sind allerdings Randbemerkungen auf den Kopien vorhanden, sollten Sie diese versuchen zu entschlüsseln. Vielleicht geben diese Aufschluss darüber, warum die Unterlagen trotz Studiums zurückkommen.
Ganz wichtig! Ersetzen Sie alle auch noch so leicht beschädigten Unterlagen sofort. Bewerbungsmappen müssen neu sein. Einige Arbeitgeber sind zwischenzeitlich dazu übergegangen mit einem UV-Stift Unterlagen zu markieren. Da einige dann auch die entsprechende Gegenlampe haben (auch wie Geldscheinprüfung im Supermarkt) können Arbeitgeber erkennen, wie oft Sie den Lebenslauf schon durch’s Land geschickt haben. Ersetzen Sie Ausdrucke wie Lebensläufe und Kopieen immer durch neue. Vernichten Sie altes Material im eigenen Aktenvernichter. Wischen Sie auch die Plastemappe ab.
Rechtlich gesehen können Sie die Rücksendung sogar Einklagen. Allerdings übersteigt der Aufwand den Nutzen. Ein Tipp zu den Kosten. Bewerben Sie sich aus einer Anstellung heraus, investieren Sie die Kosten für die Bewerbung nicht umsonst. Über Ihren Lohnsteuerausgleich steht Ihnen ein Freibetrag für Werbungskosten zur Verfügung und was dort drüber liegt muss mit Belegen nachgewiesen werden. Ihr Steuerbüro berät Sie gerne.
Bewerben Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus, übernimmt die BA Bewerbungskosten gegen vorherigen Antrag und nachträglicher Vorlage aller Quittungen. ( Hefterkauf, Druckpatronen, Portogebühren) Die Bewerbungskosten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich erstattungsfähig sein. Informieren Sie sich darüber bei Ihrem Berater und Arbeitsvermittler.
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