Der Rentenprinz
Geschrieben am: 30. Januar 2009 in Sonstiges
Schlagworte dieses Artikels: Bankkaufmann, beantragt, Prinz Frederic, Rente
Nein, die Fun-Seite kommt erst noch. Da ist nichts vorgezogen. Allerdings habe ich mich gestern Abend doch glatt weggeschmissen, vor Lachen. Es gibt Ihn tatsächlich, den Rentenprinz. Jedenfalls, wenn alles klappt…
Prinz Frederic von Anhalt beantragt Rente in Deutschland
Tja, erst Protzprinz jetzt Rentenprinz?
Der Ehemann von Zsa Zsa Gabor beantragte in Hamburg Rente. Der Grund ist, laut Prinz Frederic von Anhalt weniger erfreulich. Er sei, so er selbst in einem Interview, vom Milliardenbetrüger Madoff ausgenommen worden und hätte selbst 10 Millionen Euro verloren. Die Presse berichtete darüber bereits hier und auch hier. Er beantragt jetzt Rente in Deutschland, da er schließlich 10 Jahre auch in Deutschland gearbeitet hätte.
Nun, ich bin ja kein schadenfroher Mensch, aber dennoch glaube ich nicht, dass der Star (Zsa Zsa Gabor, 91) nicht genug Geld hat, Prinz Frederic, der übrigens gelernter Bankkaufmann ist, mit durchzubringen.
Falls er keine bekommt, will er sich anderweitig behelfen. Vielleicht adoptiert er ja wieder wen. Gegen Bares, versteht sich. So spekuliert jedenfalls die Bild.
Auch eine Art Karriere zu machen, denke ich und zähle schon mal mein Geld. Vielleicht reicht’s ja für eine Adoption.
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Ich kann ja vieles verstehen und auch nachvollziehen. Andere Familien des niedrigen oder auch des gehobenen Adels kämpfen tgl. um ihre Existenz und müssen durch tgl. harte Arbeit auch für ihre Rente sorgen. Da kommt so ein Möchtegernprinz und will, nachdem er das sauerverdiente Geld seiner Frau verpulvert hat, als Sozialschmarotzer auf Kosten der Steuerzahler seinen Lebensunterhalt abdecken. Hoffentlich legt diesem, unedlen Herrn jemand das Handwerk. Ich finde das, das Auftreten des feinen Herrn von Anhalt nicht ” Prinzenwürdig” ist und der ganze Adel, auch wenn dieser nur als Gesellschaftsadel vorhanden ist, damit in Verruf gerät.
Wer seinen Namen verkauft, der verkauft auch seinen Charakter, sowie der Seelenverkäufer, und sowas darf sich dann auch noch ” PRINZ” nennen.
Für den Geltungsbereich des modernen deutschen Namensrechts folgt daraus, daß die Zugehörigkeit zum historischen Adel nicht mehr – wie seit der Zurechnung der Adelstitel zum Namen als dessen Bestandteil in der Weimarer Verfassung (Art. 109) – am Namen erkennbar ist. Vor Einführung des neuen Namensrechts galt dies nur für Familien, die, ohne dem Adel anzugehören, ein “von” vor dem Namen führten oder Personen, die einen adeligen Namen durch Scheinehen oder -adoptionen bzw. durch Kauf erworben hatten (“Hochstapler”, bzw. “Namensschwindler”); jetzt gilt dies auch für Herren nichtadeliger Herkunft, die den adeligen Namen ihrer Ehefrau – nach bürgerlichem Recht ganz legal – übernehmen, für Damen, die einen durch Heirat erworbenen adeligen Namen auch nach einer weiteren Eheschließung führen und für Kinder, die den adeligen Geburts- oder Ehenamen ihrer Mutter tragen ohne von einem adeligen Vater ehelich abzustammen.
Na, jetzt klagt er wenigstens oder will es jedenfalls, weil die Rentenstelle keine Unterlagen findet. Ein Witz schlechthin. Fragt man sich doch, hat er nun oder nicht? (gearbeitet)