Einfach nur “Ossi” – oder doch ein Volk?
Geschrieben am: 15. April 2010 in Allgemein, Arbeitsmarkt, Führungskräfte, In eigener Sache, Jobpraxis, Shortnews
Schlagworte dieses Artikels: AGG, AllgemeinesGleichbehandlungsGesetz, Bewerbung, Ethnische Gruppen, Lebenslauf, Markierungen, Ossi, Personalchef, Wessi
Dies sollte wohl eine Warnung für alle Arbeitgeber – resp. Personaler – in Deutschland sein. Stifte weg von Bewerberlebensläufen! Markierungen und Kreuze könnten – und werden – vor Gericht enden. Dank dem AGG (AllgemeinesGleichbehandlungsGesetz) ist es schon vielfach zu Klagen vor Gerichten gekomen. Heute entschied das Arbeitsgericht in Stuttgart darüber, ob Ossis gar ein eigener Volksstamm sind.
Eine Markierung mit fatalen Folgen – Ossi im Lebenslauf
Der Fall einer Bewerberin aus Süddeutschland ging durch alle Pressen und sorgte für reichlich Wirbel. Auf einer Bewerbungsabsage fand sie das Kürzel “- Ossi” im Lebenslauf. Natürlich war die Bewerberin gekränkt. 20 Jahre nach der Wende wird noch darüber unterschieden, woher man kommt? Wie “krank” ist der Personaler der Stuttgarter Fensterbaufirma eigentlich? Es scheint aber gar nicht so ein Einzelfall zu sein. Ich habe in den letzten Tagen nach der öffentlichen Publikation über diesen Fall mal eine Kiste mit eigenen Bewerbungsabsagen durchgeforstet und auch bei zwei Lebensläufen Kreuze im oberen Bereich der Persönlichen Angaben gefunden. Allerdings schon länger her. (Ein Grund, mal etwas im Sammelsurium auszumisten.) Auch wurden mir selbst bei Vorstellungsgesprächen auch in FFM oder Köln schon Osttarife geboten, da ich ja schließlich daher komme und nicht umgemeldet sei und es auch nicht bei Jobantritt vorhätte. Westtarif? Stand oft gar nicht zur Debatte.
Woher kommst Du denn? Ach, Ossi?
Diskriminierung von Bewerbern und Mitarbeitern wegen Herkunft, Behinderung, Ansichten oder sonstigem ist verboten. Das sollte eigentlich jedem klar sein. Das AGG spricht da auch deutliche Worte. Die Buchhalterin betonte nach Klageeinreichung allerdings, dass es Ihr nicht um den Streitwert (3x 1600Euro Gehalt als Schadensersatz) ginge, sondern um das Prinzip. Bewerber dürften nicht nach Herkunft “gebrandmarkt” werden und Bewerber aus dem Osten schon gar nicht. Es kann schließlich niemand etwas dafür, wo er geboren wird.
Kleines Beispiel gefällig?
Ich hatte vor ca. 11 Jahren ein Jobangebot in Riga. Die Koffer waren schon fast gepackt und die Frau schwanger. Wäre mein Sohn jetzt Russe und benachteiligt, wenn er dort geboren wäre. 2006 bei einem Job in Schweden gab es wieder Nachwuchs. Wie schlimm wäre Vimmerby im Personalausweis als Geburtsstadt? Ok, vielleicht besser als Riga aber das Prinzip ist dasselbe. Ich komme aus Stralsund. Ich bin oft dort und fühle mich wohl und nach einigen Jobs in anderen Städten stellt man schon sehr die Unterschiede innerhalb Deutschlands fest. Das bezweifel ich auch gar nicht. Menschen aus verschiedenen Regionen sind nunmal unterschiedlich. Nordlichter sind keine Bayern und “Ossis” haben sich 40 Jahre über Generationen anders geprägt als “Wessis”. Bin ich, nur weil ich eigentlich Stralsunder bin, ein schlechterer Mensch? Ein minderwertiger Kaufmann, Blogger und was weiß ich noch alles? Eine elendige Debatte, die ich schon immer verabscheut habe. Ich halte es da lieber mit der Buchalterin Gabriela S., die jetzt diesen Musterprozess führt: „Ich will, dass dieser Ossi-Wessi-Kram ein für alle Mal beendet wird.“
Ich für meinen Teil halte mich für einen Weltmensch. Weder Ossi, noch Wessi, weder Deutscher noch (nicht ganz) Schwede. Aber mit mehreren Sprachen im Repertoire immer Unterwegs zu neuen Erfahrungen und Erlebnissen. So fühle ich mich am wohlsten. Ich weiß wo meine Wurzeln sind und entdecke immer gerne neue Sachen. Nicht mehr, nicht weniger.
Das Arbeitsgericht in Stuttgart entschied nunmehr im Prozess, dass Ossis keine ethnische Gruppierung sind. (lesen Sie auch dazu den Artikel auf welt.de) Etwas unverständlich urteilte das Gericht:
Die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft kann sich zwar in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehle es bei den „Ossis“ aber an diesen Merkmalen, zumal die DDR nur wenig mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang, eine von der Bundesrepublik unterschiedliche Entwicklung genommen habe.
Die Klägerin erwägt nun die Revision und da stimme ich ihr tatsächlich zu. Auch wenn es nur 40 Jahre waren und die Hälfte davon jetzt schon wieder ein gemeinsames Land existiert, sind doch die Menschen im Osten ganz anders ideologisch geprägt und könnten durchaus eine eigene Ethnie darstellen. Allerdings ist das so gesehen auch nicht ganz in Ordnung, denn letztlich lehnt auch keine bayovarische Firma einen Bewerber ab, weil er Ostfriese ist. Als ethnische Gruppe werden die Ostfriesen ja auch nicht bezeichnet. Komplizierter Fall und wie schon erwähnt: Ich bin Weltmensch. Die einzige etnische Gruppe die in meinen Augen Anerkennung in Deutschland finden müsste, wären die Sorben (Gegend um Cottbus und der Lausitz). Hier sind, schon durch die sprachliche Herkunft auch die Ortsschilder mehrsprachig. Der “Ossi” als solcher darf eigentlich auch nicht als ethnische Gruppe bezeichnet werden. Sollte es zur Revision kommen, könnte der Fall bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben werden. Es bleibt also noch etwas spannend.
Und das alles nur, weil ein Personaler einen markierten Lebenslauf wieder rausschickt.
Ein Tipp für Sie in Personalverantwortung: “SCHREIBGERÄTE WEG VOM BEWERBER-LEBENSLAUF.” Das könnte mehr Folgen haben, als Ihnen und Ihrem Unternehmen gut tut.
Passend zu dem Thema haben wir für Sie eine Umfrage gestartet.
In diesem Sinne,
Med vänliga hälsningar
//O.F.
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