Finanzamt hilft bei Umzug wegen und auch ohne Job
Geschrieben am: 16. September 2009 in Bewerbungs-ABC, Vorstellungsgespräch
Schlagworte dieses Artikels: Bewerbung, Finanzamt, Jobsuche, Jobwechsel, Umzug
Warum werden viele Stellen nicht, oder nicht schnell genug besetzt? Weil passende Bewerber meist nicht regional greifbar sind. Personaler bemerken schon seit längerer Zeit, das Bewerber reichlich unflexibel werden. Dabei bietet das Finanzamt hier nicht gerade wenig Unterstützung. Egal ob man schon einen neuen Job in einer anderen Stadt hat oder eben nicht. Unsere Tipps.
Finanzamt am Umzug beteiligen
Bei der Jobsuche in einer anderen Stadt stößt man oft auch auf andere Hürden. Oft glauben Arbeitgeber in einer etwas entfernteren Stadt nicht, dass man es tatsächlich erst meint und laden gar nicht erst zum Vorstellungsgespäch. Der würde einen Umzug machen oder will er nur pendeln? Bleibt vermutlich auf Grund des Stressfaktors nicht lange. Ein hohes Risiko für eine Fehlbesetzung droht.
Ich hatte vor einiger Zeit mal einen Test gemacht. Ich schickte 10 Bewerbungen an Bremer Unternehmen. Eigentlich waren es nur 5. Jeweils 2 identische Bewerbungen mit unterschiedlichem Zeitabstand wurden an Bremer Untenrehmen geschickt. Dabei wurde eben bei 5 Bewerbungen die Adresse eines dort wohnenden Familienangehörigen benutzt und die anderen 5 bekamen meine alte Absenderadresse aus Stralsund. Das Ergebnis war eindeutig. Die Bewerbungen aus Stralsund kamen alle zurück. Von den Bewerbungen mit der Bremer Anschrift kam nur eine zurück und die Rücksendung dauerte knapp 4 Monate. Bei zwei Bewerbungen gab es Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Erwähnenswert ist vielleicht auch, dass keinem Personaler die Doublette aufgefallen sein kann. Es zeigt aber, dass es auch für Personaler interessanter ist, regionale Leute einzustellen als auf Bewerber von Außerhalb zurückzugreifen. Bewerbungen ins Ausland sind vom Heimatort fast unmöglich. Als ich 2006 nach Schweden wollte, hagelte es nur Absagen. Eine kleine Wohnung in Vimmerby löste das Problem. Vor-Ort-Adresse. Einstellung. Fertig.
Ein Umzug ist stressig. Das wissen wir auch. Wir haben in diesem Jahr schon einen hinter uns und mit aller Wahrscheinlichkeit, wenn das hier so weitergeht, noch einen vor uns. Aber es gibt Möglichkeiten, wenigstens die Kostenlast etwas zu reduzieren.
Früher erkannte das Finanzamt die Kosten für eienn privat veranlassten Umzug nicht an. Die Anrechnung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben war nur möglich, wenn es sich um einen beruflich varanlassten Umzug handelte oder wenn sich mit dem Wohnortwechsel der Weg zur Arbeit mindestens um 60 Minuten reduzierte. War dies nicht der Fall, war Umzug in den Augen der Finanzbeamten nur “persönlicher Spaß” und auch die argumentativen und dargestellten Beweggründe konnten daran nichts ändern.
Jetz kann aber das Finanzamt auch bei einem privatem Umzug an den Kosten beteiligt werden. Dies ist eine erhebliche Erleichterung, da es jetzt auch für alle leichter wird, die sich in einer anderen Stadt niederlassen wollen um dort nach einem Job zu suchen und regional besser greifbar zu sein. Die Ausgaben für die Spedition können jetzt abgesetzt werden. Maximal werden dafür 20.000Euro jährlich als Grenze angesetzt und 20% der Kosten – also maximal 4.000Euro im Jahr mindern direkt die Steuerlast. Das Zauberwort heißt hierbei: haushaltsnahe Dienstleistungen. Wer zusätzlich noch den Maler kommen lässt, damit die alte oder die neue Wohnung fachgerecht renoviert wird, bekommt noch eine zusätzliche Unterstützung. Jährlich können 6.000Euro als Handwerkerleistungen angesetzt werden, davon werden auch hier 20% direkt von der Steuerlast abgezogen.
Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings. Diese Unterstützungen sind keine Pauschbeträge. Wer diese Leistungen nutzen will, muss nicht nur die Rechnung, sondern auch den Kontoauszug oder die Kreditkartenabrechnung vorlegen. Die Leistungen werden nur bei unbarer Zahlung anerkannt. Daneben wird aber auch geprüft, ob die Kosten nicht eventuell auch außergewöhnliche Belastungen sind, beispielsweise bei einem Umzug aufgrund einer Krankheit oder gar einer Behinderung. Die außergewöhnlichen Belastungen sind, nach aktueller Steuergesetzgebung, unbegrenzt abzugsfähig. Allerdings muss der hier entstandene Betrag über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Diese wird zwischen einem und sieben Prozent des Gesamteinkommens in Abhängigkeit vom Einkommen und Familienstand angesetzt. Hier hilft natürlich der Rat eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins.
Es lohnt sich also, darüber nachzudenken, ob man nicht zum Zwecke der besseren Vermittelbarkeit, die Stadt wechselt. Natürlich sollte man sich vorher über die beruflichen Möglichkeiten dort ausführlich informieren. Hilfen geben dabei nicht nur Stellenbörsen sondern auch die regional zuständigen Arbeitsämter. Beim Leistungsbezug von diesen sollten Sie in jedem Fall vorher die Umzugsabsichten genau mit dem “Kundenbetreuer” absprechen. Hier drohen ggf. Sanktionen wenn man vorher nicht fragt. Gerade im Bezug von Hartz IV ist ein Umzugswunsch vorher immer anzumelden und der Prüfung durch den Sachbearbeiter vorzulegen.
Viel Spaß beim Packen wünscht
Die Redaktion
Teilen Sie diesen Artikel mit Freunden
Das könnte Sie in dieser Kategorie auch interessieren:
Linktipp / Reklame / Werbepartner dieses Artikels:




















































Ossis brauchen sich im Westen auch nicht bewerben. Wir haben genug hier, die auch Jobs suchen!
@Michael
Wir lassen das mal so stehen. Ist Dir eigentlich schon aufgefallen, dass wir 2009 haben und die Wende 20 Jahre her ist? Mecklenburg-Vorpommern hat derzeitig eine Abwanderungsquote von 1.500 Personen im Jahr. In anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus. Woran das wohl liegt? Menschen zieht es immer der Arbeit hinterher. Kommentare wie Deiner machen die Situation in Deutschland nicht ein Stück besser.
Deshalb haben wir auch Deinen spammigen Link zu Deiner Homepage entfernt. Da hättest Du schon etwas konstruktiveres Beitragen müssen. Grundsätzlich stehen wir allen Meinungen hier offen gegenüber.