Hartz-IV: Höhere Leistungen für Alleinerziehende
Geschrieben am: 4. Mai 2009 in Arge & Hartz IV
Schlagworte dieses Artikels: ARGE, Bundessozialgericht, Hartz IV, Leistungen
Alleinerziehende können sich durch ein neues Urteil des Bundessozialgerichts über höhere Leistungen beim Bezug von ALGII (Hartz-IV) freuen.
Das Bundessozialgericht hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte allein erziehender Eltern gestärkt. Geschiedenen und getrennt lebenden Eltern wird nunmehr ein hälftiger Mehrbedarf zuerkannt. Voraussetzung ist, dass sich die Eltern in mindestens wöchentlichem Abstand bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechseln uns sich die anfallenden Kosten für die Betreuung in etwa hälftig teilen.
Geklagt hatte eine Mutter, die sich mit dem Vater des Kindes wöchentlich in der Betreuung abwechselt. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) genehmigte weder ihr noch dem getrennt lebenden Vater des Kindes den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Beide Elternteile waren nach Ansicht der ARGE nicht wirklich alleinerziehend, da sie sich schließlich abwechselten.
Das Bundessozialgericht war anderer Meinung. Der Gesetzgeber ist bemüht, die Sorge um die Kinder gleichmäßig auf die Eltern zu verteilen. Aufgabe der Gerichte sei es, Gesetze familienfreundlich auszulegen und die gemeinsame Erziehungspflicht zu stärken. Da sich die Eltern wöchentlich in der Betreuung abwechseln, sei es gerechtfertigt, so die Richter am BSG, der Mutter zumindest einen hälftigen Mehrbedarf anzuerkennen. Gleiches gilt entsprechend für den Vater des Kindes. Teilen die Eltern die Betreuungszeit ungleichmäßg auf, stehe demjenigen der Zuschalg u, der sich überwiegend um die Kinder kümmere.
(Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009, AZ: B4 AS 50/07 R)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Publikation nicht um eine Rechtsberatung handelt. Bei Fragen zu ähnlichen Fällen, die sie betreffen könnten, fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt des Vertrauens.
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