Keine Abwrackprämie bei Hartz IV?
Geschrieben am: 2. März 2009 in Arge & Hartz IV
Schlagworte dieses Artikels: Abwrackprämie, ARGE & Hartz IV, Kinderbonus, Konjunkturpaket, Leistungsbezug
Eine, zugegeben etwas übertriebene, Diskussion spaltet Deutschland. Dürfen Empfänger vond er Abwrackprämie profiitieren, oder nicht? Inzwischen soll die Nachfrage an Neuwagen entsprechend boomen und die Bafa (zuständig für die Prüfung der Anträge) erhält derzeitig nach eigenen Angaben 10.000 Anträge täglich. 70 neue Mitarbeiter wurden den bereits 90 vorhandenen hinzugefügt, damit die Bearbeitung schnell gehen kann.
Dürfen Hartz IV-Empfänger ein neues Auto kaufen und Abwrackprämie kassieren?
Wer einen klaren Menschenverstand hat, sollte meinen, dass die Antwort jetzt “JA” lauten müsste. Aber die Bundesregierung hat sich selbstverschuldet in Erklärungsnot navigiert.
Eigentlich liegt es klar auf der Hand: Die Abwrackprämie steht im Prinzip auch Menschen mit Hartz-IV-Bezug zu.Alles andere wäre lebensfremd und diskrimminierend. Langzeitarbeitslose dürfen nicht anders behandelt werden als alle anderen auch. Das gebieten soziale Gerechtigkeit und simple Lebenswirklichkeit.
Doch die Realität sieht deutlich anders aus. Die Agenturen rechnen, und das völlig zu recht nach aktueller Rechtslage, das “Geschenk Abwrackprämie” als Einkommen auf den Leistungsbezug an. Was bedeutet das genau? Nix mit neuem Auto! Auch wenn der Anntragsteller über genügend “Schonvermögen” verfügt, die Schufa noch sauber ist und sich (vermutlich den kleinen französischen Kleinwagen für 49,-€ im Monat auch leisten könnte), sagt die Behörde derzeitig, das ist Einkommen und das zahlst Du zurück.
Etwas übertrieben ist diese Diskussion schon aus dem Grund, da es recht wenige Hartz-IV-Empfänger gibt, die diesen Antrag stellen könnten, trotzdem schlägt sie Wellen.
Zumal bei näherem Hinsehen auf den Staat ohnehin kaum Mehrkosten zukommen dürften. Zum einen ist die Abwrackprämie finanziell gedeckelt und zeitlich befristet und zum anderen sind weitere Faktoren wie Kreditwürdigkeit zu betrachten. Es gab aber eben schon solche Anträge. Auch von Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sich das oder ein Teil des Geldes von Eltern oder bekannten geborgt haben, um die alte Klapperkarre wegzustellen, die sowieso nicht zuverlässig zum Job fahren würde, wenn es denn darauf ankäme. Die meisten Hartz-IV Empfänger haben allerdings ganz andere Probleme und sind in der Regel schon froh, wenn am Ende des Geldes nicht zu viel Monat übrig ist.
Aber der juristische Webfehler im Gesetz macht eimal ehr deutlich, mit welcher Arroganz die politische Elite dem Empfinden eines Teils der Bevölkerung begegnet. Bereits im Konjunkturpaket II verfügte die Regierung, dass ALG-II Empfängern der Kinderbonus von 100 Euro vom Grundeinkommen abgezogen werden muss. Die, die ein oder zwei Kinder hat, einen Mann und ohne Leistungsbezug (sprich: in Arbeit ist) bekommt ihn. Die Millionärsgattin auch. Genau die, die es bräuchten, bekommen das Geld nicht.
Das macht böse Stimmung – weil der Gesetzgeber pennt.
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