Mehr Geld für ehemalige Ingenieure
Geschrieben am: 6. Juli 2010 in Shortnews
Schlagworte dieses Artikels: Ansprüche, DDR, Ingenieure, Rente
20 Jahre nach der Einheit gibt es für einige ausgewählte (und vielleicht noch lebende) Menschen in Deutschland einen besonderen Grund zum feiern. Es gibt mehr Geld. Nachträglich in Form von Rente. So entschied es bereits vor knapp drei Wochen das Bundessozialgericht. Ingenieure aus dem ehemaligen Beitrittsgebiet erhalten nachträgliche Rentenansprüche.
Bundessozialgericht spricht Urteile zu Ansprüchen und Anwartschaften
Vor knapp drei Wochen, am 15.06. gab es vom Bundessozialgericht sechs neue Urteile zu den Voraussetzungen des Anspruches aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen A VI Tech des Beitrittsgebietes (AAÜG). Die Kläger, alle Ingenieure zu DDR-Zeiten, zwangen das Gericht dazu, die Ansprüche nach §8 des AAÜG aufgrund von Zugehörigkeitszeiten festzustellen. Eine schwierige Aufgabe, galt doch bislang eine andere Rechtssprechung und die Landessozialgerichte urteilten in zahlreichen vorangegangenen Verfahren eben anders.
Bislang war es immer sehr strittig, ob die Voraussetzng für den fiktiven Anspruch auf die Einbeziehung in die zusätzliche A VI Tech an die Erfüllung der betrieblichen Vorraussetzung gegeben war. Es galt bislang der Stichtag des 30.06.1990, zu dem man Ingenieur in einem volkseigenem Betrieb der DDR (VEB) sein musste. Bisher wurde von den Landessozialgerichten immer die Auffassung vertreten, dass Betriebe, auch wenn diese erst nach dem 30.06. umgewandelt wurden, nicht als volkseigenen Betrieb anzusehen waren. Warum eigentlich nicht? Diese Praxis wurde als “Theorie der leeren Hülle” bezeichnet und sollte offensichtlich darstellen, dass zu diesem Zeitpunkt die DDR-Unternehmen eigentlich gar nicht mehr existierten und eben nur als leere Hülle für die Übernahmen und Umwandlungen in die neuen Gesetze und Rechstssysteme zur Verfügung standen. Es war ja leider zu der Zeit üblich, die Werte der DDR-Gesellschaft als 0-Wert zu bezeichnen. Viel zu viel wurde entsorgt, abgestempelt und für nicht gut genug zur Erhaltung befunden. Das hatte zur Folge, dass Ansprüche von klagenden Ingenieuren mit dieser Begründung auch stets abgewiesen wurden. Grundlage dieser Entscheidung war die Auffassung, dass die Umwandlungsverordung vom 01.03.1990 nicht in das bestehende Bundesrecht überführt wurde und die Unternehmen, die vor dem 01.07.1990 eine Umwandlungserkärung abgebgeben hatten, nicht mehr wirschaftsfähig gewesen seien.
Das BSG entschied nun, dass die Vermögen aus den Zusatzleistungen der DDR-Betriebe erst mit der Eintragung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangen sind. Dies ergebe sich auch aus dem GMBH-Gesetz, welches somit auch für DDR-Betriebe galt und die Umwandlungsverordnung nachrangig zu gelten habe. Ziemlich verwirrend und anstrengend, so 20 Jahre später, mal die Wirren der Wende- und Nachwendezeiten rechtlich abzusichern und das ganze Wirrwar der Zeit mal durchzusortieren.
Betroffene können nun, so noch möglich und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, doch noch die Ansprüche aus den Arbeitszeiten geltend machen. Glücklich dürften sich auch alle ehemaligen Ingenieure fühlen, deren Anträge mit der Begründung des bezeichneten Prinzips der “leeren Hülle” abgelehnt wurden. Auch hier kann man nachprüfen lassen und ggf. höhere Rentenansprüche erlangen. Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche ist fachanwaltlicher Rat und dessen Duchsetzungskraft auf jeden Fall erforderlich. Im Alleingang wird die Durchsetzung der eigenen Ansprüche, wie bei Behörden üblich, doch eher zur Zerreisprobe und mit sehr hohem Zeitaufwand verbunden sein.
Allzuviel dürfte das der Rentenkasse allerdings nicht mehr kosten. Geht man davon aus, dass betroffene Ingenieure zum Zeitpunkt der Wende durchschnittlich 55 Jahre alt waren, kann man laut Adam Riese nun schnell nach 75jährigen Ex-Ingenieuren suchen. Wie viele man noch findet, kann man sich schnell selbst denken.
Trotzdem ist die Entscheidung des Bundessozialgerichtes über die Möglichkeiten der nachträglichen Entschädigung für Ingenieure aus dem “Beitrittsgebiet” wegweisend.
Wenn auch etwas spät.
Teilen Sie diesen Artikel mit Freunden
Das könnte Sie in dieser Kategorie auch interessieren:
Linktipp / Reklame / Werbepartner dieses Artikels:



















































