Vorstellungsgespräch – Wer zahlt die Fahrkosten?
Geschrieben am: 19. Januar 2009 in Vorstellungsgespräch
Schlagworte dieses Artikels: Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Kosten für das Vorstellungsgespräch, Vorstellungsgespräch
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Die sofort folgende Frage aller Bewerber:
“Wer bezahlt das eigentlich?” Die Freude weicht sehr schnell dieser Frage, wenn die Bewerbung aus dem Bezugsmitteln von Hartz-IV erfolgte oder es sich um einen Job in einer anderen Stadt oder gar in einem weiter entfernten Bundesland handelt. Die Flexibilität der Bewerber hat merklich abgenommen. Fast alle Personaler beklagen das. Wer dafür nun zuständig ist und wer was zahlt, lesen Sie in diesem Artikel.
Tipps für das Vorstellungsgespräch
Wer zahlt die Fahrkosten?
Oftmals bewirbt man sich außerhalb der Region, oft sogar in einem ganz anderem Bundesland. Schön, wenn man dabei einen Beistand hätte, der einem finanziell die Kosten zum Vorstellungsgespräch erstattet oder daran Anteil hat. Bewerber aus dem Bezug von Arbeitslosengeld oder ALG II können die Fahrkosten von der Bundesagentur erstattet bekommen bzw. vorverauslagt bekommen. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag rechtzeitig vor dem Termin der entsprechenden Leistungsabteilung bekannt ist. Dabei entscheidet allerdings der Sachbearbeiter (manchmal nach Lust und Laune), in welcher Höhe Ihnen kosten erstattet werden und welche. Ihnen stehen vom Gesetzgeber nur wenige hundert Euro im Jahr zu.
Für Arbeitnehmer aus einem noch bestehenden Anstellungsverhältnis mit bereits erhaltener Kündigung kann auch das Arbeitsamt die “Zahlstelle” für die Fahrtkosten sein unter der Voraussetzung, dass sich der Arbeitnehmer als gekündigt oder auch von Arbeitslosigkeit bedroht gemeldet hat.
Arbeitnehmer, die noch in Anstellung sind tragen Ihre Kosten meistens selbst, obwohl der einladende Arbeitgeber diese erstatten müsste. Berufen kann man sich dabei auf das Urteil des Arbeitsgerichtes in Frankfurt vom 10.04.2003 mit dem Aktenzeichen: 7 Ca 6251/02: Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch sind vom Arbeitgeber zu tragen!
Dies bedeutet für Arbeitgeber seither: Schreiben Sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch müssen Sie explizit darauf hinweisen, dass etwaige Fahrkosten oder sonstige Aufwendungen des Bewerbers nicht erstattet werden können oder nur bis zu einer Höhe von XXX Euro.
Vergessen Sie es, kann der Bewerber bei einer Absage die Kosten für das Vorstellungsgespräch verlangen und problemlos gerichtlich durchsetzen. Arbeitgeber sind verpflichtet Fahrkosten und eventuelle Übernachtungskosten zu übernehmen. Nicht erstattungsfähig sind aber Verpflegung oder Telefonkosten. Viele Unternehmen zahlen eine Pauschale und weisen darauf auch in der Einladung hin.
Einige vergessen es aber auch und die Bewerber investieren viel Geld für das Vorstellungsgespräch, obwohl es rechtliche Entscheidungen gibt.
Sicher ist es eine Streitfrage, wer denn was von wem will und wer die Initiative ergreift,doch letztlich hat das AG Frankfurt für den Bewerber entschieden, da davon auszugehen ist, dass ein Bewerber ja nicht nur eine Bewerbung um einen neuen Job schreibt sondern mehrere und die Traglast der Kosten nicht auf ihn als Person abgewendet werden kann.
Also achten Sie auf den Text Ihrer Einladungen und fragen Sie bei der Terminbestätigung auch nach den Fahrkosten oder fragen Sie auch die örtlich zuständige Bundesagentur für Arbeit.
Noch ein wichtiger Tipp. Auch wenn der Arbeitgeber Sie einlädt und vergisst auf die Einladung zu schreiben, dass er die Kosten nicht übernimmt, fragen Sie vor dem Gespräch lieber nicht danach. Es könnte sein, dass Sie sich sonst eine Fahrt sparen.
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Hallo, – ich habe mich auch außerhalb meines Wohnortes beworben und prompt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten , da ich von ALG II lebe, kann ich mir mitten im Monat keine teure ( ca. 80 € ) Fahrkarte leisten/kaufen.
Also schnell zum Job Center : Fristgerechte Antragsstellung und frage nach Vorschuss – und wurde wieder einmal gedemütigt !
Ich erhielt 68 € in bar und jede Menge Blätter Papiere – die Karte kostete 82,20 € – morgens zeitig los und in der Nacht wieder zurück.
Am Monatsersten kommt meine Leistung 68 Euro weniger !!!!!!
Ich schreibe/frage an , warum ?
Ein Darlehen hätte ich bekommen in Höhe von 68 € , was mir sofort insgesamt am nächsten 1. wieder abgezogen ( einbehalten ) wurde – mir fehlen die Worte und ich bin wütend – dieses Geld fehlt mir so sehr !
Wie komme ich an meine 68 € zurück ???
Gruss N.A.
Hallo N.A.
Auf jedenfall sollte man in diesem Falle Einspruch einlegen. Die Fahrkosten für auswärtige Vorstellungsgespräche sind in jedem Falle von der Behörde zu zahlen und bei Vorlage der Bahntickets sollte das eigentlich auch möglich sein.
Besonders bei kleineren ARGE-Stationen treten immer wieder die Versuche auf, die Leistungsbezieher mit einem Teil oder allen Kosten alleine zu lassen.
Nach SGB III ist es aber nicht zulässig, dass der Empfänger von entsprechenden Leistungen auch noch diese Kosten selbst übernehmen muss.
Ggf. hilft hier auch die Zusammenarbeit mit Arbeitslosenvereinen. Hier sitzen Fachkräfte mit Kompetenz und Kenntnissen über die Regelungen und diese helfen im Regelfall auch mit der Niederschrift eines fundierten Einspruches.
Auf jedem Falle sollte man bei Unklarheiten im Bezug auf die gewährte Leistung nochmals das Gespräch mit dem zuständigen Vermittler suchen und erklären, dass man Minus macht, wenn man weiteren Bewerbungsbemühungen auf diese Art und Weise nachkommen müsste.
Fahrkosten werden auch nicht als Darlehen gewährt. Hier sind immer die preiswertesten Kosten (Bahnticket oder Selbstfahrer) von der ARGE zu übernehmen.
Kopf nicht hängen lassen. Weiter bewerben.
Grüße
Die Redaktion
Als Alg-II-Empfänger habe ich im Frühjahr einen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten gestellt. Als Antwort habe ich diesen wieder zurück bekommen. Geld wurde mir bis heute nicht gewährt.
Wie es mit einem Vorschuss für die Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch in einem entfernten Bundesland gehandhabt wird ? Man braucht wohl die Absage des Arbeitgebers, damit das Jobcenter die Kostenübernahme gewährt. Hat man diese Absage nicht, muss der Arbeitgeber bezahlen – aber keinen Vorschuss. Ohne diesen Vorschuss kann man als Alg-II-Empfänger aber keine Bahntickets, Busfahrkarten etc. bezahlen.
Also die Absage des Arbeitgebers, die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch zu übernehmen, besorgen und damit zum Jobcenter.
Bis man von dort jedoch einen Vorschuss für die Reisekosten bzw. Bahntickets bekommt, wird sich der Arbeitgeber wohl für einen anderen Bewerber entschieden haben (s.o. meine Bewerbungkostenübernahme).